PV-Watcher: Warum §51 jede bayerische Solarstunde betrifft

Bayern stellt mit 35,7 GW rund 26,5 % der gesamten deutschen PV-Leistung — über 3.100 Solarparks ab 1 MW. Doch je mehr Sonnenstrom mittags ins Netz drückt, desto öfter fällt der Day-Ahead-Preis in der Gebotszone DE-LU unter null. Und in genau diesen Stunden greift §51 EEG: die Marktprämie entfällt.
Was das Gesetz sagt
Die Schwelle, ab der die Marktprämie wegfällt, sinkt mit jeder EEG-Novelle. Für neue Anlagen ab 100 kWp zählt seit dem 25.02.2025 jede einzelne negative Viertelstunde — ohne Mindestdauer (Solarspitzengesetz).
Kein Theorie-Risiko
Wie real das ist, zeigt der Markt selbst: 347 Stunden mit negativem Day-Ahead-Preis gab es 2026 bis Mitte Juni in der DE-LU-Zone (Quelle: ENTSO-E, eigene Auswertung). Wer in diesen Stunden ungeregelt einspeist, kannibalisiert seinen eigenen Erlös.
Die Sonne scheint umsonst — Ihr Strom nicht mehr. Der erste Schritt ist nicht die Batterie, sondern Sichtflug: sehen, ob und warum Ihre Anlage bei Negativpreisen einspeist.
Sichtflug statt Blindflug
Der PV-Watcher beantwortet vier Fragen an Ihrer echten Anlage:
- Einspeisung bei Negativpreisen — speisen Sie in Minus-Stunden ein, und warum regelt der Wechselrichter nicht ab?
- Vertrag — Festvergütung, Marktprämie/Direktvermarktung oder PPA? Das entscheidet, ob §51 Sie trifft.
- Inbetriebnahme — Ihr IBN-Jahr bestimmt die Schwelle, oder ob Bestandsschutz greift.
- Datenschnittstelle — Modbus TCP / API am Wechselrichter? Dann lesen wir ihn live aus.
Schwellen: §51 EEG 2017/2021/2023, Solarspitzengesetz (BGBl 2025 I Nr. 51). Negativstunden: ENTSO-E Day-Ahead DE-LU, eigene Auswertung.