Stromversorger in Bayern finden und wechseln


In Bayern kannst du deinen Stromversorger frei wählen – unabhängig davon, wo du wohnst. Hier findest du die konkreten Schritte, um jetzt zu vergleichen und zu wechseln, plus die Anbieter-Typen, zwischen denen du entscheidest.
Der deutsche Strommarkt ist liberalisiert: Du bist an keinen bestimmten Anbieter gebunden, auch nicht an den örtlichen Grundversorger. Getrennt davon läuft der Netzbetreiber (z. B. Bayernwerk im E.ON-Netzgebiet, LEW Verteilnetz im Raum Augsburg/Schwaben) – der bleibt gleich, egal welchen Versorger du wählst, und kümmert sich um Leitung und Zähler. Wechseln kannst du also jederzeit, ohne dass dein Strom je ausfällt.

1) Halte deine Zählernummer, den aktuellen Zählerstand und deinen Jahresverbrauch in kWh bereit (steht auf der letzten Jahresrechnung). 2) Gib PLZ und Verbrauch in ein Vergleichsportal ein oder frage direkt beim Wunsch-Anbieter an. 3) Wähle einen Tarif und schließe online ab – das dauert wenige Minuten. 4) Der neue Anbieter kündigt in der Regel deinen alten Vertrag und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. 5) Du bekommst eine Bestätigung mit Lieferbeginn. Mehr musst du nicht tun.

Örtliche Grundversorger/Stadtwerke – z. B. Stadtwerke München (SWM), N‑ERGIE (Raum Nürnberg/Fürth), Lechwerke LEW (Raum Augsburg): oft zuverlässig, aber nicht immer der günstigste Tarif. Überregionale Discounter und Ökostrom-Anbieter: bundesweit verfügbar, häufig günstiger oder mit Grünstrom-Fokus. Prüfe bei jedem Angebot Preisgarantie, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, bevor du abschließt.

Grobe Richtwerte für die Tarifsuche: 1‑Personen‑Haushalt rund 1.500 kWh/Jahr, 2 Personen etwa 2.500 kWh, 4‑Personen‑Haushalt ungefähr 4.000 kWh. Wärmepumpe, E‑Auto‑Wallbox oder elektrische Warmwasserbereitung erhöhen den Wert deutlich. Nutze deinen echten Jahreswert von der Rechnung – so wird der Vergleich belastbar statt geschätzt.

Solange ein Wechsel läuft, bleibst du lückenlos versorgt – notfalls automatisch über die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers. Aus der Grundversorgung kommst du mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wieder heraus. In einem regulären Sondervertrag gelten die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist; achte hier auf das Vertragsende, um nicht ungewollt zu verlängern.